Bestimmungen Covid-19
Für den 42. Stromberger Burggrafenlauf am 19. März 2022 gelten die jeweils gültigen Infektionsschutzbestimmungen der zuständigen Behörden. Wir werden diese Seite bei Änderungen der Bestimmungen aktualisieren. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sich vor dem Veranstaltungsbeginn zu informieren.
Für die Veranstaltungen gelten folgende Regeln:
Die Teilnahme für Erwachsene ist nur möglich mit 3G Nachweis. Geimpft, Genesen oder Getestet (PCR Test nicht älter als 48 Stunden/Schnelltest nicht älter als 24 Stunden); der Personalausweis ist vorzulegen. Unter 18-jährige müssen gegen Vorlage des Altersnachweises keinen 3G Nachweis erbringen. Der Mund-und Nasenschutz in den Innenräumen, an Warteschlangen sowie bei der Anmeldung ist ebenfalls vorgeschrieben.
Beim Betreten des Freibadgeländes über den Seiteneingang (zur Anmeldung am Lauf/zur Abholung der Startunterlagen) erhaltet Ihr ein Armband. Dieses Armband dient zur Kontrolle der 3G-Regel und gibt Euch zudem die Möglichkeit zu einem Vorzugspreis von 2,50 € Eintritt ins Freibad zu bekommen.
Corona-Informationen des Landes Nordrhein-Westfalen
Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen
Aktuelle Corona-Informationen des Kreises Warendorf
Aktuelle Informationen zum Corona-Virus der Stadt Oelde
Aktuelle Informationen zum Corona-Virus der Bundesregierung
Coroninformationen für den Sport des LSB Nordrhein Westfalen
Teststationen in Stromberg:
Drive in Teststation Stromberg am Autopark Lenz
Abtei-Apotheke Teststelle Stromberg